von johannnson » 20.02.2008, 16:58
Ja, so wie ich mir das durchgelesen habe scheint mir Ende März richtig.
Gruß Johannes
[quote="Studienprogrammleitung"]
5) Im Bakkalaureatsstudium sind zwei (größere) eigenständige schriftliche Arbeiten vorzusehen. Bakkalaureatsarbeiten sind umfangreichere Seminararbeiten mit einem Mindestumfang von 30 A4-Seiten à 2500 Zeichen. Sie sind spätestens bis zum Ende des auf das Seminar folgenden Semesters vorzulegen.
Bakkalaureatsarbeiten müssen in Zusammenhang mit folgenden Lehrveranstaltungen erbracht werden:
a) in einem Seminar des Faches Soziologische Theorien oder in einem Seminar des Faches Soziologische Methoden (2. Studienjahr). Die Studierenden haben in diesen Seminaren die vorgesehenen immanenten Leistungsnachweise während des Semesters, in dem die LV stattfindet, zu erbringen. Vor der letzten LV-Einheit ist dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in mitzuteilen, dass an Stelle der Seminararbeit eine Bakkalaureatsarbeit verfasst wird.
b) im Fach Angewandte Sozialforschung - Funktionsbezogene Anwendung theoretischen Wissens (3. Studienjahr). Die Studierenden haben in diesen Seminaren auch die vorgesehenen immanenten Leistungsnachweise während des Semesters, in dem die LV stattfindet, zu erbringen (In der Fassung von Mitteilungsblatt UOG93 der Universität, Stück XXXIII, Nummer 332, am 27.06.2002, im Studienjahr 2001/02; außer Kraft.).
(5) Im Bakkalaureatsstudium sind zwei (größere) eigenständige schriftliche Arbeiten vorzusehen. Diese Bakkalaureatsarbeiten müssen im Zusammenhang mit zwei unterschiedlichen der folgenden vier Lehrveranstaltungen erbracht werden:
1. in einem Seminar des Faches Soziologische Theorien
2. in einem Seminar des Faches Soziologische Methoden
3. in einer VOSE des Faches Hauptsächliche Praxisfelder - Spezielle Soziologien
4. in einem Seminar des Faches Angewandte Sozialforschung - Funktionsbezogene Anwendung theoretischen Wissens.
Die Studierenden, die die Absicht haben, in der betreffenden Lehrveranstaltung ihre Bakkalaureatsarbeit zu verfassen, haben vor der letzten LV-Einheit der Lehrveranstaltungsleiterin oder dem Lehrveranstaltungsleiter mitzuteilen, dass an Stelle der Seminararbeit eine Bakkalaureatsarbeit verfasst wird. Sie haben die vorgesehenen anderen Leistungsnachweise bereits während des Semesters, in dem die LV stattfindet, zu erbringen.
Bakkalaureatsarbeiten sind umfangreichere Seminararbeiten mit einem Mindestumfang von 30 A4-Seiten à 2500 Zeichen. Sie können bis zum Ende der Nachfrist des auf das Seminar folgenden Semesters nachgereicht werden (In der Fassung von Mitteilungsblatt UOG93 der Universität, Stück XX, Nummer 175, am 21.03.2003, im Studienjahr 2002/03.).
[url=http://spl.univie.ac.at/index.php?id=4287]Quelle[/url]